Ihre Netzwerk für öffentliche Aufträge

Vergaberecht EU Vergaberecht Deutschland

Die Auftrags­beratungs­stellen sind Selbst­verwaltungs­einrichtungen

Die Auftragsberatungsstellen sind Selbstverwaltungseinrichtungen der deutschen Wirtschaft, oft in Zusammenarbeit mit Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern organisiert. Unser Ziel ist es, Unternehmen beim Erhalt öffentlicher Aufträge zu unterstützen und offizieller Ansprechpartner für öffentliche Einkäufer zu sein. 

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Unsere Serviceleistungen 

  • Beratung und Information

     zu öffentlichen Auftragswesen und Rechtsschutz.

  • Monatlicher Newsletter

    "Auftragswesen Aktuell" mit Rechts- und International-Informationen sowie Veranstaltungsankündigungen.

  • Seminare und Workshops

    mit erfahrenen Referenten aus Recht und Praxis.

  • Präqualifizierung

    von Liefer- und Dienstleistungs-unternehmen für das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).

  • Benennung von Unternehmen

    für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben.

  • Unterstützung

    bei Markterschließung durch Ausschreibungsrecherche, Angebotsstrategien und Marketinghinweise.

Über Uns

Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA)

Die Auftragsberatungsstellen arbeiten in der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA) zusammen. Im Rahmen der StKA stimmen wir unsere Aktivitäten ab und agieren mit einer Stimme, wenn es um politische Fragen zum öffentlichen Auftragswesen geht. Für die zuständigen Bundesministerien ist die StKA kompetenter Ansprechpartner in allen Aspekten der Vergabepraxis.
Das Sekretariat der StKA wird durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. betrieben. Sprecherteam der StKA sind Herr Lars Wiedemann und Herr Andreas Rönnau.

 

Über Uns

Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA)

Die Auftragsberatungsstellen arbeiten in der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA) zusammen. Im Rahmen der StKA stimmen wir unsere Aktivitäten ab und agieren mit einer Stimme, wenn es um politische Fragen zum öffentlichen Auftragswesen geht. Für die zuständigen Bundesministerien ist die StKA kompetenter Ansprechpartner in allen Aspekten der Vergabepraxis.
Das Sekretariat der StKA wird durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. betrieben. Sprecherteam der StKA sind Herr Lars Wiedemann und Herr Andreas Rönnau.

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Ständige Konferenzen der Auftragsberatungsstellen (StKA)

Sekretariat

c/o Auftragsbeartungsstelle Meklenburg-Vorpommern e.V.
Eckdrift 97
19061 Schwerin

Ansprechpartner
Lars Wiedemann LL.B.
Geschäftsführer, Sprecher
Handwerkskammer Hamburg

Auftragsbeartungsstelle 
Holstenwall 12
20355 Hamburg

Ansprechpartner
Andreas Rönnau
Stellvertretender Sprecher

Bundesländer

Ständige Konverenzen der Auftragsberatungsstellen (StKA)

Sekretariat c/o Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Eckdrift 97 | 19061 Schwerin

Telefon (0385) 617381-10
E-Mail abst@abst-mv.de

Sprecherteam

Lars Wiedemann und Andreas Rönnau

Ständige Konverenzen der Auftrags­beratungs­stellen (StKA)

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Sie brauchen Unterstützung?

Dann kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie mehr über die Serviceleistungen und Tätigkeiten der Auftragsberatungsstellen erfahren möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Vergaberecht in der EU

Europäische Richtlinien wenden sich nur an die Mitgliedsstaaten. Sie entfalten zunächst keine Rechte und Pflichten für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und gelten erst nach Umsetzung in nationales Recht. Verordnungen der EU dagegen gelten direkt in den Mitgliedsstaaten. Dies betrifft zum Beispiel die Höhe der EU-Schwellenwerte, die Verwendung der Standardformulare für Bekanntmachungen oder den CPV-Code.

Richtlinie 2012/24/EU(PDF) 

Test

EU-Vergabevorschriften

Richtlinie 2012/24/EU(PDF)

vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe

Richtlinie 2012/25/EU(PDF)

vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

Aktuelle Schwellenwerte

Das deutsche Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte basiert auf der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien. 
Mit dem Erreichen beziehungsweise Überschreiten der EU-Schwellenwerte muss europaweit ausgeschrieben werden. 
Nur im Oberschwellenbereich kann ein unterlegener Bieter oder Bewerber die Verletzung von Verfahrensvorschriften 
im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern geltend machen.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt in seinem 4. Teil die Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.

Die Vergabeverordnung (VgV) konkretisiert die Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für den Baubereich gilt bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte neben der VgV die 
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2. Die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungen 
und freiberuflichen Leistungen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist über das GWB und die VgV geregelt.

In der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) finden sich Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch die sogenannten Sektorenauftraggeber.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG wurde die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) erlassen, die den Besonderheiten der Beschaffung von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Leistungen Rechnung trägt.

Die Rechtsgrundlagen zum deutschen Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte sind hier zu finden:

Aktuelle Schwellenwerte

Das deutsche Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte basiert auf der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien. 
Mit dem Erreichen beziehungsweise Überschreiten der EU-Schwellenwerte muss europaweit ausgeschrieben werden. 
Nur im Oberschwellenbereich kann ein unterlegener Bieter oder Bewerber die Verletzung von Verfahrensvorschriften 
im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern geltend machen.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt in seinem 4. Teil die Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.

Die Vergabeverordnung (VgV) konkretisiert die Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Für den Baubereich gilt bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte neben der VgV die 
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2. Die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungen 
und freiberuflichen Leistungen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist über das GWB und die VgV geregelt.

In der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) finden sich Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch die sogenannten Sektorenauftraggeber.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG wurde die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) erlassen, die den Besonderheiten der Beschaffung von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Leistungen Rechnung trägt.

Die Rechtsgrundlagen zum deutschen Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte sind hier zu finden:

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Oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Auftragsberatungsstelle:

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