
Wertgrenzen in den Bundesländern

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben
(Stand: März 2025)
Aufgrund regelmäßiger Anpassungen der Wertgrenzen in den Bundesländern – u.a. infolge unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Corona-Pandemie, Natur- und Umweltkatastrophen) – kann für die Gültigkeit der nachstehend angegebenen Wertgrenzen keine Gewähr übernommen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Auftragsberatungsstelle Ihres Bundeslandes.
Bund
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 €
- Übrige Gewerke bis 100.000 €
- Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau bis 150.000 €
Freihändige Vergabe
- bis 25.000 € (Fußnote 1 zu § 3a Abs. 3a VOB/A)
Direktauftrag
- bis 15.000 € (Fußnote 2 zu § 3a Abs. 4 VOB/A)
Erlass zur Einführung der befristeten Wertgrenzen VOB/A 1. Abschnitt - § 3a vom 03.04.2025
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- keine Angaben
Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- Ausführungsbestimmung nach§ 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO.
- Jedes Bundesministerium setzt eigene Wertgrenze fest (bspw. BMI: 25.000 €).
Direktauftrag
- bis 15.000 €
Geltungsbereich
- Behörden der Bundesverwaltung
Veröffentlichung
Vor Auftragserteilung :
- §§ 27, 28 Abs. 1 UVgO
Internetseiten des AG oder auf Internetportalen. Zusätzlich kann in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder Fachzeitschriften veröffentlich werden. - § 12 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A
z.B. in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf Internetportalen; www.service.bund.de
Nach erteiltem Auftrag:
- § 30 Abs. 1 UVgO
ab 25.000 € auf Internetseiten oder auf Internetportalen - § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A (Beschränkte Ausschreibung)
ab 25.000 € auf Internetportalen oder im Beschafferprofil - § 20 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Freihändige Vergabe)
ab 15.000 € auf Internetportalen oder im Beschafferprofil
Gültigkeit
- VOB/A (1.Abschnitt) seit 2019
- VOB/A (2. und 3. Abschnitt) seit 2016
- UVgO seit 2017
Baden-Württemberg
VOB/A
Landesvergabestellen
Beschränkte Ausschreibung
- Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik-, Landschaftsbau, Straßenausstattung)
bis 50.000 € - Übrige Gewerke
bis 100.000 € - Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau
bis 150.000 €
Freihändige Vergabe
- bis 10.000 €
Direktauftrag
- bis 3.000 €
Kommunen
Beschränkte Ausschreibung
- bis 1.000.000 €
Freihändige Vergabe
- bis 221.000 €
Direktauftrag
- bis 100.000 €
UVgO (VwV Beschaffung)
Landesvergabestellen
Beschränkte Ausschreibung
- bis 221.000 €
Verhandlungsvergabe
- 221.000 €
Direktauftrag
- bis 100.000 €
Kommunen
Beschränkte Ausschreibung
- bis 221.000 €
Verhandlungsvergabe
- bis 221.000 €
Direktauftrag
- bis 100.000 €
Geltungsbereich
- Behörden und Betriebe des Landes
- Kommunen
Veröffentlichung
Ex-Post-Veröffentlichung:
- Auf Internetportalen und / oder eigenen Internetseiten.
- VOB/A
- bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 €
- bei freihändigen Vergaben ab 15.000 €
- UVgO / VwV Beschaffung
- ab 25.000 €
Gültigkeit
- für Landesvergabestellen seit dem 01.10.2024 und befristet bis zum 31.12.2026
- für Kommunen seit dem 01.01.2025 und befristet bis zum 01.10.2027
Rechtsquellen
Bayern
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- ≤ 1.000.000 €
Freihändige Vergabe
- ≤ 1.000.000 €
Direktauftrag
- ≤ 250.000 €
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwerts (§ 106 GWB)
Stand: 01.01.2024 - 221.000 €
Verhandlungsvergabe
- unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwerts (§ 106 GWB)
Stand: 01.01.2024 - 221.000 €
Direktauftrag (einschließlich freiberufliche Leistungen)
- ≤ 100.000 €
Veröffentlichung
Vor Auftragserteilung - ex-ante:
- Bauleistungen (staatl. AG)
Fortlaufende Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 20 Abs. 4 i.V.m. § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab 25.000 € auf Internetportalen oder im Beschafferprofil. Exemplarisch insbesondere: - Bauleistungen (Kommunen)
Bei beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab Auftragswert von 250.000 €, abrufbar auf www.bayvebe.bayern.de.
Wartefrist von 7 Kalendertagen zwischen Tag der Veröffentlichung und Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Nach erteiltem Auftrag - ex-post:
- Liefer- und Dienstleistungen (staatl. AG)
Bei beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € auf:- www.bayvebe.bayern.de,
- www.vergabe.bayern.de oder
- www.auftraege.bayern.de oder
- Internetseiten AG
- Liefer- und Dienstleistungen (Kommunen)
Bei beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € auf: - Bauleistungen (staatl. AG)
Bei beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € und freihändiger Vergabe ab 25.000 € auf Internetportalen oder im Beschafferprofil. Exemplarisch insbesondere: - Bauleistungen (Kommunen)
Bei beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € und freihändiger Vergabe ab 25.000 € auf:
Gültigkeit
- befristet bis 31.12.2029
Rechtsquellen
- Art. 20 Bayerisches Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2005, das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) geändert worden ist.
- Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 665) geändert worden ist.
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Dezember 2024 (BayMBl. 2025 Nr. 11) geändert worden ist.
Berlin
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- Hochbauleistungen
- bis 200.000 €
- Übrige Gewerke
- bis 500.000 €
Freihändige Vergabe
- Hochbauleistungen
- bis 20.000 €
- Übrige Gewerke
- bis 50.000 €
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- bis 100.000 €
Verhandlungsvergabe
- bis 10.000 €
Geltungsbereich
- Beschaffungsstellen des Landes Berlin (Einheitsgemeinde)
Veröffentlichung
Ex-Ante-Veröffentlichung:
- VOB/A § 19 Absatz 5: Information auf www.vergabeplattform.berlin.de über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab Auftragswert von 25.000 €
Ex-Post-Veröffentlichung:
- VOB/A § 20 Abs. 3: Veröffentlichung auf www.vergabeplattform.berlin.de nach Beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ab 15.000 €
- UVgO § 30 Absatz 1: Veröffentlichung auf www.vergabeplattform.berlin.de nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 €
Gültigkeit
- Inkrafttreten: 01.04.2020
Rechtsquelle
- AV zu § 55 LHO, Ziffer 3.3 und 3.4, Stand 2020
Besonderheit:
- § 50 UVgO (freiberufliche Leistungen) – für diese gibt es keine gesonderte Wertgrenze unterhalb des Schwellenwertes
Brandenburg
Seit dem 17.06. bzw. 18.06.2025 gelten in Brandenburg sowohl für Kommunen als auch für Landesvergabestellen und Fördermittelempfänger erhöhte Wertgrenzen.
Kommunale Vergabestellen
Bauleistungen (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 KomHKV)
- Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bauleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 3.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
- Für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze auf 1.000.000 Euro angehoben.
- Bis zum 31. Dezember 2030 gilt darüber hinaus, dass eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auch dann zulässig ist, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 2 Millionen Euro nicht erreicht und die Vergabe im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb einer Geflüchtetenunterkunft steht; dies gilt auch für die Einrichtung und den Betrieb der durch die vermehrte Aufnahme von Geflüchteten betroffenen sozialen Infrastruktur, insbesondere Schulen, Kitas, Horte und Jugendfreizeiteinrichtungen.
Liefer- und Dienstleistungen (§ 28 Abs. 3 KomHKV)
- Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro bzw. 3.000 Euro (befristet bis 31.12.2025) auf 100.000 Euro angehoben (§ 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 6)
- Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und eine Verhandlungsvergabe von Liefer- und Dienstleitungen sind bis zum Erreichen des EU-Schwellenwertes möglich § 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV
§ 28 KomHVK finden Sie hier und die Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vom 17. Juni 2025 hier.
Rundschreiben des MWAEK zum Direktauftrag vom 21.07.2025
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg hat am 21.07.2025 ein Rundschreiben mit Hinweisen zum Direktauftrag versandt.
- Für Direktaufträge besteht keine Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), eine Abfrage ist allerdings möglich und wird dringend empfohlen.
- Für Direktaufträge besteht keine Pflicht zur Meldung an die Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO).
- Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet auf Direktaufträge keine Anwendung.
- Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet auf Direktaufträge keine Anwendung.
- Das Brandenburgische Mittelstandsförderungsgesetz (BbgMFG) findet auf Direktaufträge keine Anwendung.
- Aber: Die Binnenmarktrelevanz ist auch bei Direktaufträgen zu prüfen und zu beachten.
- Allgemeine Hinweise.
Das Rundschreiben finden Sie hier: 2025-07-21_Rundschreiben zum Direktauftrag_MWAEK
Landesvergabestellen und Fördermittelempfänger
Die Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (VV zu § 55 LHO) wurden wie folgt geändert:
- Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
- Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
- Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Es erfolgt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.
- Darüber hinaus wird die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herzustellen.
Die entsprechende Pressemitteilung des Finanzministeriums finden Sie hier.
Die Veröffentlichung der Änderungen der VV zu § 55 LHO im Amtsblatt für Brandenburg vom 09.07.2025 finden Sie hier:
Bitte beachten Sie dazu auch die Erlasse des Ministeriums der Finanzen und für Europa zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung
- vom 16.06.2025
2025-06-16_Erlass des MdFE v. 16.6.25_VV zu § 55 LHO
2025-06-16_Anlage_Erlass des MdFE v. 16.6.25_VV zu § 55 LHO-
und
- vom 17.06.2025
2025-06-17_Neufassung des Erlasses des MdFE_VV zu § 55 LHO
2025-06-17_Anlage_Neufassung des Erlasses des MdFE_VV zu § 55 LHO
Letzterer mit der Klarstellung, dass das Vorliegen einer Binnenmarktrelevanz immer zu prüfen ist, unabhängig von jeglichen Wertgrenzen und unabhängig, ob es sich um Direktaufträge handelt oder Aufträge im Wege von Vergabeverfahren vergeben werden.
Bremen
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- 500.000 € (§ 6 Abs. 3 TtVG)
Freihändige Vergabe
- bis 50.000 €
- keine Anwendung der VOB/A
- Einholung von Vergleichsangeboten erforderlich (§ 5 Abs. 1 TtVG)
Freihändige Vergabe
- 5.000 € (§ 5 Abs. 2 lit. f) TtVG)
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- 100.000 € (§ 7 Abs. 3 TtVG)
Direktauftrag
- 3.000 € (§ 5 Abs. 2 lit. c) TtVG)
Geltungsbereich
- öffentliche Auftraggeber im Land Bremen
Veröffentlichung
Ex-Post-Veröffentlichung:
- VOB/A § 20 Abs. 3 iVm § 6 Abs. 3 TtVG:
- Veröffentlichung auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ab 50.000 €
- UVgO § 30 Abs. 1 iVm § 7 Abs. 1 TtVG:
- Veröffentlichung auf Internetportalen oder Seiten nach beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben ab 50.000 €
Rechtsquellen
Hamburg
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- bis 1.000.000 €
Freihändige Vergabe
- bis 150.000 €
Direktauftrag
- bis 10.000 €
UVgO
! Die UVgO gilt in Hamburg erst ab einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 €. !
Beschränkte Ausschreibung
- bis 100.000 €
- vereinfachtes Beschaffungsverfahren (Ziffer I.5 HmbhVgRL)
Verhandlungsvergabe
- bis 100.000 €
- vereinfachtes Beschaffungsverfahren (Ziffer I.5 HmbhVgRL)
Direktauftrag
- bis 5.000 €
Geltungsbereich
- Freie und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichung
- Die Veröffentlichungsplattform aller angeschlossenen Hamburger Behörden und Ämter - www.hamburg.de (national)
- Vergebene Aufträge (VOB)
- Übersicht vergebene Aufträge (UVgO)
Gültigkeit
Inkrafttreten:
- Änderung HmbVgRL - 01.01.2024
- Bauhandbuch (VV-Bau) - Stand 02/2024
Rechtsquellen
Hessen
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- bis 250.000 € je Fachlos
- bis 1.000.000 € je Fachlos für Wohnzwecke
Freihändige Vergabe
- bis 100.000 € je Fachlos
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- bis 100.000 € je Auftrag ohne TW
Verhandlungsvergabe
- bis 50.000 € je Auftrag ohne TW
- bis 100.000 € je Auftrag mit TW
Geltungsbereich
- Land, Gemeinden, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe, kommunale AGs und Zweckverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (nach § 105 Hessische Landeshaushaltsordnung), Auftraggeber im ÖPNV, Zuwendungsempfänger
- HVTG gilt ab 10.000 Euro Auftragswert,
- Vergabeerlass regelt Beschaffungen < 10.000 Euro (= grds. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten; keine Verpflichtung für förmliche Vergleichsangebote; ab EUR 7.500 bei Lieferleistungen zwei zusätzliche Preisabfragen)
- Dokumentationspflicht
Veröffentlichung
Ex-Ante-Veröffentlichung:
- alle nationalen und EU-weiten Bekanntmachungen sind verpflichtend ex ante auf der HAD zu veröffentlichen: www.had.de
Ex-Post-Veröffentlichung:
- vgl. VOB/A, UVgO
Gültigkeit
- Inkrafttreten HVTG: 01.09.2021
- Gemeinsamer Runderlass für das öffentliche Auftragswesen (Vergabeerlass) vom 10.08.2021: 01.09.2021
Rechtsquelle
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz vom 12. Juli 2021 (GVBl. Nr. 27 vom 20.07.2021 H 13614, Seite 338 ff.); Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) vom 10.08.2021 (StAnz. 34/2021 S. 1091)
Mecklenburg-Vorpommern
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- bis 1.000.000 €
Freihändige Vergabe
- bis 200.000 €
Direktauftrag
- bis 10.000 €
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- bis 100.000 €
Verhandlungsvergabe
- bis 100.000 €
Direktauftrag
- bis 5.000 €
Geltungsbereich
- Auftraggeber nach §§ 98 bis 101 GWB
(auch Eigenbetriebe und kommunale Einrichtungen) - Das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) gilt für Bauleistungen sowie für Liefer- und Dienstleistungen.
- Die Mindestarbeitsbedingungen finden Anwendung ab einem Wert von 50.000 € bei Bauleistungen und ab einem Wert von 10.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen.
Veröffentlichung
Ex-Ante-Veröffentlichung:
- § 19 Abs. 5 VOB/A
Information auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab Auftragswert von 25.000 €.
Ex-Post-Veröffentlichung:
- § 20 Abs. 3 VOB/A
Veröffentlichung auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach Beschränkten Ausschreibungen ohne TN-Wettbewerb ab 25.000 € und Freihändigen Vergaben ab 15.000 €. - § 30 Abs. 1 UVgO
Veröffentlichung auf Internetportalen nach Beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben ohne TN-Wettbewerb ab 25.000 €.
Gültigkeit
- seit 15.05.2024
Rechtsquelle
- Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VgMinArbV M-V)
Niedersachsen
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung
- bis 50.000 €
- Übrige Gewerke
- bis 100.000 €
- Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau
- bis 150.000 €
Freihändige Vergabe
- bis 25.000 €
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- 50.000 €
Verhandlungsvergabe
- 25.000 €
Geltungsbereich
- alle öffentlichen Auftraggeber
Veröffentlichung
- Entsprechend den Vorschriften in UVgO und VOB/A
Gültigkeit
- seit 26.02.2014
Rechtsquelle
Nordrhein-Westfalen
VOB/A
Kommunen
Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb)
- Für jedes Gewerk bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert:
- 1.000.000 €
- Für jedes Gewerk bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert:
- 2.000.000 €
Freihändige Vergabe
- Für jedes Gewerk bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert:
- 100.000 Euro
- Für jedes Gewerk bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert:
- 200.000 Euro
Direktauftrag
- 25.000 €
Auftraggeber, die zur Beachtung der LHO verpflichtet sind
Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb)
- Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung:
- 50.000 €
- Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau:
- 150.000 €
- Alle übrigen Gewerke:
- 100.000 €
- Bei der Vorschaltung eines Teilnehmerwettbewerbs verdoppeln sich die Wertgrenzen.
Freihändige Vergabe
- 25.000 €
Direktauftrag
- 3.000 €
UVgO
Kommunen
Beschränkte Ausschreibung
- 100.000 €
Verhandlungsvergabe
- 100.000 €
Direktauftrag
- 25.000 €
Auftraggeber, die zur Beachtung der LHO verpflichtet sind
Beschränkte Ausschreibung
- 50.000 €
Verhandlungsvergabe
- 25.000 €
Direktauftrag
- 3.000 €
Geltungsbereich
- Kommunen
- Auftraggeber, die zur Beachtung der LHO verpflichtet sind
Veröffentlichung
- Entsprechend den Vorschriften UVgO und VOB/A
- www.evergabe.nrw.de
Gültigkeit
Kommunen
- Inkrafttreten: 26.11.2024
- Außerkrafttreten: ohne Ablaufdatum
Auftraggeber des Landes
- Inkrafttreten: 19.02.2024
- Außerkrafttreten: ohne Ablaufdatum
Rechtsquellen
Kommunen
- Vergabegrundsätze Kommunen NRW (RdErl. des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 28.08.2018 - 304-48.07.01/01-169/18)
- Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 26.11.2024
Auftraggeber des Landes
Rheinland-Pfalz
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- 250.000 €
- 1.000.000 € (Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz)
- 1.000.000 € (Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Personen)
Freihändige Vergabe
- 100.000 €
- 100.000 € (Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz)
- 100.000 € (Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Personen)
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- 100.000 €
- 100.000 € (Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz)
- 100.000 € (Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Personen)
Verhandlungsvergabe
- 100.000 €
- 100.000 € (Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz)
- 100.000 € (Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Personen)
Direktauftrag
- 10.000 €
Geltungsbereich
- Verpflichtend für
- das Land,
- landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- kommunale Gebietskörperschaften und ihre juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
- Zuwendungsempfänger.
Veröffentlichung
- Entsprechend den Vorschriften in der VOB/A und der UVgO
Gültigkeit
- Inkrafttreten: 01.01.2025
- Rundschreiben „Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht” vom 31.12.2024
- Inkrafttreten: 19.07.2021
- Rundschreiben „Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz“ vom 19.07.2021, Verlängerung im Rundschreiben vom 26.03.2025
- befristet bis 31.03.2027
- Inkrafttreten: 10.03.2022
- Rundschreiben Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Personen“ vom 10.03.2022
- Verlängerung im Rundschreiben vom 17.12.2024
- befristet bis 31.12.2025
Rechtsquelle
Saarland
VOB/A
Verpflichtend für Landesdienststellen
Beschränkte Ausschreibung
- bis 1.000.000 €
- befristet bis 31.12.2025
Freihändige Vergabe
- bis 150.000 €
- befristet bis 31.12.2025
Direktauftrag
- bis 20.000 €
UVgO
Verpflichtend für Landesdienststellen
Beschränkte Ausschreibung
- bis unter des Schwellenwertes von 221.000 €
- befristet bis 31.12.025
Verhandlungsvergabe
- grundsätzlich bis 25.000 €
- jedoch befristet bis 31.12.2025 bis 150.000 €
Direktauftrag
- bis 10.000 €
Geltungsbereich
- alle öffentlichen Auftraggeber, die VOL/A bzw. VOB/A anzuwenden haben
- Verpflichtend für Landesdienststellen und Kommunen
Veröffentlichung
- Bei beschränkten Ausschreibungen von größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben soll formlos in geeigneten Medien informiert werden.
- Allen Landesauftraggebern des Saarlandes wird eine Veröffentlichung im Amtsblatt Saarland empfohlen, dies ist aber kein Pflichtmedium.
Gültigkeit
- Inkrafttreten: 10.09.2024
Bemerkung
- Für Gemeinden neue Schwellenwerte durch Vergabeerlass 2024 vom 28.08.2024.
Sachsen
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- analog § 3 VOB/A
Freihändige Vergabe
- bis 25.000 €
VOL/A
Beschränkte Ausschreibung
- keine
freihändige Vergabe
- 25.000 €
Geltungsbereich
- alle öAG, die VOL/A bzw. VOB/A anzuwenden haben (u.a. Freistaat und Kommunen)
Veröffentlichung
Bekanntmachung + VU (= E-Vergabe):
- Freistaat:
- Bau
www.sachsen-vergabe.de - Liefer- und Dienstleistungen
www.evergabe.sachsen.de
- Bau
- Kommunen:
- i.d.R. www.evergabe.de
- National keine allgemeine Mitteilung zu erteilten Aufträgen.
Nach sächsischem Vergabegesetz nur beteiligte Bieter
Gültigkeit
- ohne Begrenzung
Sachsen-Anhalt
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- bis 2.500.000 €
Freihändige Vergabe
- bis 150.000 €
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- bis 100.000 €
Verhandlungsvergabe
- bis 100.000 €
Besonderheit
- Direktvergabe bei Dienst- und Lieferleistungen bis 15.000 €
- Direktvergabe bei Bauleistungen bis 20.000 €
- Direktvergabe bei freiberuflichen Leistungen bis 80.000 €
Geltungsbereich
- alle öffentlichen Auftraggeber
Veröffentlichung
- Bekanntmachungspflicht auf dem eVergabe-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter www.evergabe.sachsen-anhalt.de
Gültigkeit
- Inkrafttreten: 01.01.2025
Rechtsquelle
Besonderheit
- Direktvergabe bei Dienst- und Lieferleistungen bis 15.000 €
- Direktvergabe bei Bauleistungen bis 20.000 €
- Direktvergabe bei freiberuflichen Leistungen bis 80.000 €
Schleswig-Holstein
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- 1.000.000 € Gesamtauftragswert
- 100.000 € Einzelauftragswert
Freihändige Vergabe
- 100.000 € Gesamtauftragswert
- 50.000 € Einzelauftragswert
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- 100.000 €
Verhandlungsvergabe
- 100.000 €
Geltungsbereich
- alle öffentlichen Auftraggeber (Land und kommunal)
Veröffentlichung
- keine landesspezifischen Pflichtmedien, Bekanntmachung vor Auftragserteilung auch auf www.service.bund.de
Gültigkeit
- bis 31.12.2024
Thüringen
VOB/A
Beschränkte Ausschreibung
- bis 1.000.000 €
Freihändige Vergabe
- bis 1.000.000 €
Direktauftrag
- bis 75.000 €
UVgO
Beschränkte Ausschreibung
- bis 221.000 €
Verhandlungsvergabe
- bis 221.000 €
Direktauftrag
- bis 30.000 €
Geltungsbereich
- Landesbehörden und Kommunen
Veröffentlichung
- Die Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen sowie Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb erfolgt durch die staatlichen Auftraggeber auf der Thüringer Landesvergabeplattform.
- Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kommunale Auftraggeber sind ab dem 30.11.2025 verpflichtet die Thüringer Landesvergabeplattform oder den Bekanntmachungsservice des Bundes für ihre Bekanntmachungen zu nutzen.
nach erteiltem Auftrag
- im Liefer- und Dienstleistungsbereich:
ab 25.000 € (beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe jeweils ohne Teilnahmewettbewerb) - im Baubereich:
ab 15.000 € (Verhandlungsvergabe)
ab 25.000 € (beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb)